Ab 01.01.2012 fällt der Pfändungsschutz u.a. durch § 55 Sozialgesetzbuch I und § 76a Einkommensteuergesetz weg. Dies bedeutet für Betroffene Schuldner, deren Konto gepfändet wird, dass sie sich rechtzeitig vor dem Jahreswechsel um die Umstellung ihres Girokontos auf ein sogenannte "P-Konto" kümmern sollten. Sonst besteht die Gefahr, dass ihre Sozialleistungen oder ihr Einkommen gepfändet und an den Gläubiger überwiesen werden. Detaillierte Informationen zur Vorgehensweise finden Sie z.B. auf den Seiten des Infodienst-Schuldnerberatung der Diakonie.
Sozialrecht
Das Sozialstaatsprinzip in Deutschland ist in Artikel 20 Abs. 1 des Grundgesetzes festgeschrieben.
Die
Sicherung des persönlichen Existenzminimums durch die Sozialhilfe und
die Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Absicherung von Alter,
Krankheit, Arbeitslosigkeit, Invalidität und Pflegebedürftigkeit im
Rahmen der Sozialversicherung, Kindergeld und Erziehungsgeld, aber auch
die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmer in den Betrieben sind neben
vielen anderen Gesetzen zu beachten.
Bei Problemen des
Krankenversicherungsrechts gegenüber der Krankenkasse (SGB V), des
Rentenversicherungsrechts gegenüber der Deutschen Rentenversicherung (SGB VI),
des Schwerbehindertenrechts gegenüber dem Versorgungsamt oder dem
Rehabilitationsträger (SGB IX), mit der Grundsicherung im Alter (SGB
XII) - unter Berücksichtigung der möglichen Inanspruchnahme von
Angehörigen (Unterhalt von Kindern für Eltern) gegenüber dem
Sozialhilfeträger, des Unfallversicherungsrechts gegenüber der
Berufsgenossenschaft (SGB VII), der Arbeitslosenversicherung und der
Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz 4, gegenüber der Agentur für
Arbeit oder der ARGE (SGB III oder SGB II), des Opferentschädigungsrechts (OEG) und in allen weiteren
sozialrechtlichen Angelegenheiten, können Sie auf unsere Hilfe zählen und uns in Anspruch nehmen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Informieren Sie sich über weitere Einzelheiten zum
Sozialrecht bei der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen
Anwaltsvereins.