Rechtsanwältin Pausch ist Spezialistin für arbeitsrechtliches Kündigungsschutzrecht. Bei einer ordentlichen Kündigung muss in der Regel eine
Frist eingehalten werden, eine außerordentliche Kündigung beendet das
Arbeitsverhältnis für gewöhnlich fristlos. Eine Kündigungsschutzklage
ist in der Regel innerhalb von maximal drei Wochen nach Zugang der
Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht einzulegen!- Nehmen Sie also rechtzeitig zu unsKontaktauf!!.
Ein Sozialplan darf, mit gewissen Einschränkungen (hier: die Minderung des Abfindungsbetrags bei Entlassung wird dem Alter entsprechend schrittweise geändert und beträgt mindestens die Hälfte des sich nach der Standardformel ergebenden Betrags für die jüngeren Arbeitnehmer), eine geminderte Entlassungsabfindung für
Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Wie der EuGH in seinem Urteil vom 06.12.2012 (Rs. C-152/11) festgestellt hat, stellt
es jedoch eine nach dem Unionsrecht verbotene Diskriminierung dar, wenn
bei der Berechnung dieser Minderung die Möglichkeit einer vorzeitigen
Altersrente wegen einer Behinderung berücksichtigt wird. Das im Unionsrecht vorgesehene Verbot jeder Diskriminierung wegen des
Alters steht einer Regelung – wie im vorliegenden Fall – nicht entgegen.
Eine solche Ungleichbehandlung kann nämlich durch das Ziel
gerechtfertigt werden, einen Ausgleich für die Zukunft zu gewähren und
die jüngeren Arbeitnehmer zu schützen sowie ihre berufliche
Wiedereingliederung zu unterstützen, und sie trägt zugleich der
Notwendigkeit einer gerechten Verteilung der begrenzten finanziellen
Mittel eines Sozialplans Rechnung. Darüber hinaus ist es legitim, zu
vermeiden, dass eine Entlassungsabfindung Personen zugute kommt, die
keine neue Stelle suchen, sondern ein Ersatzeinkommen in Form einer
Altersrente beziehen wollen.Der EuGH urteilte, dass das im
Unionsrecht vorgesehene Verbot jeder Diskriminierung wegen der
Behinderung der fraglichen Regelung entgegensteht, soweit bei der
Anwendung der alternativen Methode auf die Möglichkeit, eine vorzeitige
Altersrente wegen einer Behinderung zu erhalten, abgestellt wird. Durch
diese Ungleichbehandlung nichtbehinderter Arbeitnehmer und behinderter
Arbeitnehmer wird nämlich sowohl das Risiko für Schwerbehinderte – die
im Allgemeinen größere Schwierigkeiten als nichtbehinderte Arbeitnehmer
haben, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern – als auch die
Tatsache verkannt, dass das Risiko steigt, je mehr sie sich dem
Renteneintrittsalter nähern. Schwerbehinderte haben jedoch spezifische
Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Schutz, den ihr Zustand erfordert,
und mit der Notwendigkeit, dessen mögliche Verschlechterung zu
berücksichtigen. Daher ist dem Risiko Rechnung zu tragen, dass
Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang
mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese
finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen.
Arbeitsrecht
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Arbeitsvertrag begründen und beenden.
Bei einer ordentlichen Kündigung muss in der Regel eine Frist eingehalten werden, eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis für gewöhnlich fristlos. Eine Kündigungsschutzklage ist in der Regel innerhalb von maximal drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht einzulegen!- Nehmen Sie also rechtzeitig zu uns Kontakt auf!!.
Wenden Sie sich deshalb umgehend an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens in Hamburg um diese Frist nicht unnötig verstreichen zu lassen. Frau Rechtsanwältin Pausch ist Ihre qualifizierte Ansprechpartnerin rund um Probleme des drohenden Arbeitsplatzverlustes. Auch bei Mobbing oder drohender Kündigung und bereits erfolgter Abmahnungen, sollten Sie nicht lange zögern und kompetente Hilfe durch die Hamburger Rechtsanwälte-Partnerschaft Evert und Pausch in Anspruch nehmen.
Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen des vereinbarten Zwecks. Ein auflösend bedingter Arbeitsvertrag endet bei Eintritt der auflösenden Bedingung. Um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt sich auch dann, wenn einzelvertraglich oder tarifvertraglich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, in der Regel das 65. Lebensjahr des Arbeitnehmers, vereinbart ist. Auch durch einen Vertrag über Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz wird ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet, das durch Zeitablauf endet.
Dagegen endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch bei Erreichen des Rentenalters oder bei Bezug einer Altersrente oder einer anderen Rente. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedarf eines Aufhebungsvertrages oder einer Kündigung.
Bei einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang (§ 613a BGB) oder im Fall einer Unternehmensumwandlung nach dem Umwandlungsgesetz endet das Arbeitsverhältnis mit dem Veräußerer im Zeitpunkt des Übergangs. Zeitgleich tritt der Betriebserwerber als neuer Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis ein. Gleiches gilt bei einem Arbeitgeberwechsel durch Gesetz oder Verwaltungsakt. Auf Antrag des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers kann das Arbeitsverhältnis durch Urteil des Arbeitsgerichts nach §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz beendet werden, wenn zwar die Arbeitgeberkündigung unwirksam war, dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aber nicht zumutbar ist. Im allgemeinen ist dann jedoch eine Abfindung durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zu bezahlen. Tarifverträge, die zum Teil in den Bundesländern für einzelne Branchen unterschiedlich sind, können einen Einfluss auf die Höhe der Abfindung bei Kündigung haben. Allgemeinverbindliche Tarifvertäge gibt es in Hamburg für unterschiedliche Branchen.
Mit der Ernennung zum Beamten erlischt ein vorher bestehendes Arbeitsverhältnis (§ 10 Bundesbeamtengesetz, analoge Regelungen finden sich in den Beamtengesetzen der Bundesländer).
Beim Tod des Arbeitnehmers endet das Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes. Den Erben steht das rückständige Arbeitsentgelt und gegebenenfalls nach tarifvertraglichen oder einzelvertraglichen Regelungen auch Entgeltfortzahlung für eine bestimmte Zeit sowie Sterbegeld zu.
Informieren Sie sich über die interessantesten arbeitsgerichtlichen Entscheidungen in der Rubrik Rechtsprechung bei der Arbeitgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltverein.