Herr Rechtsanwalt Michael Evert ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Sozialrecht.
Herr Evert ist seit 1987 in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen. Er berät und vertritt Sie in steuerrechtlichen, erbrechtlichen und
sozialversicherungs-rechtlichen sowie privatversicherungsrechtlichen
Fragen.
Herr Rechtsanwalt Michael Evert ist auch Diplom-Betriebswirt (HWP) und kann deshalb Ihre betriebswirtschaftlichen Belange fachkundig bei der Beratung und Vertretung berücksichtigen.
Im steuerrechtlichen Bereichist Herr Evert auf die Betreuung von Mandaten aus dem Gebiet des Einkommenssteuerrechts,
des Umsatzsteuerrechts, des Lohnsteuerrechts und der angrenzenden
Steuerrechtsgebiete sowie dem Steuerstrafrechts spezialisiert.
Herr Evert ist auch Fachanwalt für Steuerrecht.
Auf dem Gebiet desSozialrechtsnimmt Herr Evert Ihre Interessen wahr. Dabei werden auch die Überschneidungen zum Steuer-Erb- und zum privaten Versicherungsrecht in kompetenter Weise bearbeitet. Herr Evert ist auch Fachanwalt für Sozialrecht.
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