Die Höhe unserer Gebühren ist seriös kalkuliert. Sie können mit einem fairen Angebot rechnen. Evert & Pausch Rechtsanwälte-Partnerschaft (AG Hamburg, PR-Nr. 14) Eilbeker Weg 197 * 22089 Hamburg * Telefon +49 040 6523377 * Fax +49 040 683588 Hamburg - Wandsbek Eilbek
Die Höhe unserer Vergütung: Wir rechnen unsere Leistungen in Abstimmung mit dem Mandanten in der Regel auf der Grundlage eines üblichen, angemessenen Zeithonorars ab, soweit keine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und/oder anderen Gebührenordnungen zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ein erster Telefonanruf ist nicht mit Kosten verbunden. Sie können uns
gerne kontaktieren und fragen, ob wir die richtigen Anwälte für Sie sind
und sich über unsere Preise informieren. Bitte beachten Sie jedoch: Kostenlose
Rechtsberatung am Telefon - auch bei einem ersten Telefonat - können und dürfen wir auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht leisten.
Kostenerstattung in Höhe der gesetzlichen Vergütung durch die Gegenseite kommt in sozialrechtlichen Angelegenheiten in Betracht, soweit Widerspruch oder Klage erfolgreich waren.
In steuerrechtlichen Angelegenheiten kommt gewöhnlich erst ab erfolgreicher Klage eine Kostenerstattung durch das Finanzamt in Betracht. Im arbeitsrechtlichen Bereich erfolgt hingegen im allgemeinen keine Kostenerstattung durch den Gegner. Erst bei arbeitsgerichtlichen Verfahren in zweiter Instanz ist dies möglich. Im Zivilrecht (Erbrecht und Privatversicherungsrecht) kann im Verhältnis von Obsiegen zu Unterliegen die Erstattung von Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung durch die Gegenseite erfolgen.
Prozesskostenhilfe (PKH) gibt es nur bei Klageverfahren,
nicht bei Widerspruchsverfahren. Die Bewilligung ist keine
Selbstverständlichkeit, sondern hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen
und Vermögen ist und ob Ihre Sache Aussicht auf Erfolg hat. Lehnt das Gericht die
PKH ab, müssen Sie die Anwaltskosten auch für die Vertretung beim Prozesskostenhilfeantrag ggf. selber tragen. Rechtsschutzversicherungen übernehmen nur die Vergütungskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. In
sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten jedoch in der Regel erst ab dem
Klageverfahren. Erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrer Versicherung,
ob die Kosten für das in Aussicht genommene Mandat übernommen
werden.
GebührenbeispieleErstberatung * für Verbraucher (alle Preis in Euro inkl. USt):