Die Kanzlei Evert & Pausch besteht seit 1987 in Hamburg und darf mit dem Zertifikat "Qualität durch Fortbildung" der Bundesrechtsanwaltskammer werben.
Unsere besondere Stärke liegt in der Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche im arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen, steuerrechtlichen, steuerstrafrechtlichen und versicherungsrechtlichen Bereich.
Die entsprechende Kompetenz haben wir durch
umfangreichen Weiterbildungsmaßnahmen, unter anderem die
Fachanwaltsausbildungen zum Sozialrecht, erworben. Eine regelmäßige,
zertifizierte Fortbildung ist für uns selbstverständlich. Nur so können wir für Sie optimal tätig werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer vergibt in einem streng
geregelten Verfahren das Fortbildungszertifikat "Qualität durch
Fortbildung" für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich
regelmäßig und umfangreich in einem dreijährigen Zeitraum nachweislich
fortbilden. Einzelheiten zu dem Verfahren können Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen.
Dieses Fortbildungszertifikat haben Frau Rechtsanwältin Pausch und Herr Rechtsanwalt Evert erhalten.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) vergibt jährlich Fortbildungsbescheinigungen über den Nachweis der Teilnahme von Frau Rechtsanwältin Pausch und Herrn Rechtsanwalt Evert an zertifizierten Fortbildungsversantaltungen. Einzelheiten können Sie der Internetseite des Deutschen Anwaltvereins
entnehmen.
Zum einsehen der Zertifizierungsurkunden als PDF-Dateien benötigen Sie den Adobe Acrobat
Reader. Diesen können Sie kostenlos über die Internetseite der Firma Adobeoder der Firma Tracker